25. Oktober 2024
Mit BEM-Vorurteilen aufräumen: Mythen entlarvt und Chancen erkannt
WARUM DAS BETRIEBLICHE EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT MEHR IST, ALS VIELE DENKEN!
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist für viele Beschäftigte und Arbeitgeber*innen ein noch recht unbekanntes Instrument, obwohl es bereits seit 2004 im Sozialgesetzbuch IX verankert (§ 167 Abs. 2). Es sieht vor, dass Unternehmen ein BEM anbieten müssen, sobald Mitarbeiter*innen innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Leider rankt sich um das BEM eine Reihe von Vorurteilen, die das Ziel und den Nutzen dieses Verfahrens oftmals missverstehen und die Vertrauenswürdigkeit darin schwächen. In diesem Artikel soll mit diesen Vorbehalten aufgeräumt werden.
VORURTEIL 1: „BEM IST DAS VORVERFAHREN ZUR KRANKHEITSBEDINGTEN KÜNDIGUNG“
Ein häufiges Missverständnis, das sich hartnäckig insbesondere im Internet hält, ist, dass das Betriebliche Eingliederungsmanagement ein Instrument sei, um Mitarbeiter*innen loszuwerden. Viele befürchten, dass die Teilnahme am BEM als Vorstufe zur Kündigung genutzt wird und fühlen sich daher gezwungen, vorsichtig oder sogar ablehnend dem BEM gegenüber zu sein. Doch diese Sorge ist grundsätzlich unbegründet.
Das Ziel des BEM ist es, die Arbeitsunfähigkeit der/s Mitarbeiter*in zu überwinden und Präventionsmaßnahmen einzuleiten, um eine erneute Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden. Im besten Fall soll die Gesundheit wiederhergestellt werden und der Arbeitsplatz dauerhaft erhalten bleiben. Die Ziele des BEM können auch im Gesetzestext nachgelesen werden, auf diese sollte gerade am Anfang des BEM hingewiesen werden.
Eine Kündigung ist das letzte Mittel und darf erst in Erwägung gezogen werden, wenn alle anderen Möglichkeiten des BEM ausgeschöpft sind und keine tragfähige Lösung gefunden wurde.
VORURTEIL 2: „BEM IST NUR ETWAS FÜR SCHWERBEHINDERTE“
Oft wird angenommen, dass das BEM nur für schwerbehinderte Menschen oder Menschen mit einer Gleichstellung vorgesehen sei. Das ist jedoch ein Irrtum. Das BEM steht grundsätzlich jeder/m Mitarbeiter*in zu, der/die die Voraussetzungen erfüllt – unabhängig davon, ob eine Schwerbehinderung vorliegt oder nicht.
Entscheidend ist die Gesamtdauer der Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen innerhalb von zwölf Monaten. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine langanhaltende Krankheit, einen Unfall oder wiederholte Kurzerkrankungen handelt, die zur Arbeitsunfähigkeit geführt haben. Das BEM ist damit ein wichtiger Baustein, um alle Beschäftigten im Betrieb zu unterstützen und ihnen eine Perspektive auf einen gesundheitsförderlichen Arbeitsplatz zu bieten.
VORURTEIL 3: „DAS BEM IST EINE PFLICHTVERANSTALTUNG“
Ein weiteres Vorurteil ist, dass Mitarbeiter*innen verpflichtet wären, an einem BEM teilzunehmen, sobald es ihnen angeboten wird. Tatsächlich ist das BEM für Arbeitgeber*innen zwar verpflichtend – sie müssen es anbieten –, die Teilnahme für Arbeitnehmer*innen jedoch freiwillig. Der/die Beschäftigte kann frei entscheiden, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen.
Bei Ablehnung dürfen Beschäftigten im Arbeitskontext keine Nachteile entstehen.
VORURTEIL 4: „BEM BRINGT SOWIESO NICHTS“
Eine weitere häufige Annahme ist, dass das BEM keine wirklichen Ergebnisse liefern oder ohnehin nicht zur Verbesserung der Arbeitssituation beitragen könnte. Diese Annahme resultiert häufig aus mangelndem Wissen über die Ziele und Möglichkeiten des BEM und aus vielen mangelhaft umgesetzten BEM-Verfahren. Besonders dann, wenn Arbeitgeber*innen oder BEM-Beauftragte das BEM ohne ausreichende Ausbildung oder klaren Plan auf eigene Faust durchführen, kann der Prozess scheitern und dem Vertrauen in das Verfahren schaden. Statt eine nachhaltige und gesundheitsförderliche Lösung für betroffene Mitarbeiter*innen zu finden, kann ein schlecht durchgeführtes BEM zu weiteren Unsicherheiten und Missverständnissen führen.
Das BEM bietet jedoch eine Reihe von konkreten Unterstützungsleistungen: Es kann beispielsweise zu einer Anpassung des Arbeitsplatzes, flexibleren Arbeitszeiten, der Einführung von technischen Hilfsmitteln oder der Erarbeitung eines Rehabilitationsplans führen. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber*in, betroffener Person, Betriebsrat und – wenn notwendig – weiteren Fachdiensten (z. B. Betriebsärztin/Betriebsarzt, Integrationsamt) kann eine individuelle und passgenaue Lösung gefunden werden.
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VORURTEIL 5: „BEM IST ZU BÜROKRATISCH UND ZEITAUFWENDIG“
Ein weiteres Missverständnis ist, dass das BEM ein bürokratischer und langwieriger Prozess sei, der nur unnötig Ressourcen binden würde. Natürlich erfordert ein gut durchgeführtes BEM eine sorgfältige Planung und Dokumentation. Allerdings sind die Vorteile, die daraus entstehen – wie ein gesünderer Arbeitsplatz, ein besseres Betriebsklima und die Erhaltung von Fachkräften – den Aufwand wert.
Hier kann der Einsatz von geeigneter Software helfen, den Prozess effizienter und ressourcenschonender zu gestalten. Programme wie Saneware unterstützen bei der Auswertung von Arbeitsunfähigkeitszeiten und beim Führen von BEM-Akten. Solche digitalen Lösungen helfen dabei, den Prozess zu strukturieren und transparenter zu gestalten. Zudem erleichtern sie die Dokumentation, sodass alle relevanten Informationen stets verfügbar sind.
Es ist wichtig, den BEM-Prozess so effizient wie möglich zu halten. Eine gut geplante Vorgehensweise verhindert unnötigen bürokratischen Aufwand und spart sowohl Zeit als auch Ressourcen. Mit einer guten Vorbereitung, klaren Absprachen und effektiver Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten lässt sich ein BEM oft zügig und zielgerichtet durchführen.
VORURTEIL 6: „BEM IST NUR ETWAS FÜR GRÖßERE UNTERNEHMEN“
Es besteht die Annahme, dass das BEM hauptsächlich für größere Unternehmen relevant sei, da diese die notwendigen Ressourcen und Strukturen dafür hätten. Jedoch sind alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, verpflichtet, das BEM anzubieten. Auch kleinste, kleine und mittelständische Betriebe profitieren von einem gut durchgeführten BEM. Gerade für kleinere Unternehmen kann das BEM entscheidend sein, um Fachkräfte zu halten und langfristig einen gesunden und motivierten Mitarbeiter*innen-Stamm aufzubauen.
Kleinere Unternehmen können sich bei der Durchführung des BEM auch Unterstützung holen, etwa bei externen Dienstleistern, Beratungsstellen oder Kammern. So kann der Prozess auch hier effizient umgesetzt werden.
FAZIT: DAS BEM ALS CHANCE VERSTEHEN
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein wirksames Instrument, um Mitarbeiter*innen nach einer längeren Erkrankung wieder in das Arbeitsleben zu integrieren und präventiv gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz zu reduzieren. Es ist wichtig, die bestehenden Vorurteile zu hinterfragen und das BEM als Chance zu sehen – für die Gesundheit der Beschäftigten und für den Betrieb als Ganzes.
Ein gut umgesetztes BEM trägt nicht nur zur Gesundung der Mitarbeiter*innen bei, sondern fördert auch ein positives Betriebsklima, erhöht die Mitarbeiter*innen-Motivation und sichert langfristig die Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Anstatt das BEM als lästige Pflicht zu sehen, sollten es als gemeinsames Werkzeug genutzt werden, um Arbeitsbedingungen zu verbessern und eine nachhaltige Rückkehr in den Arbeitsprozess zu ermöglichen. Der Erfolg eines BEM hängt dabei maßgeblich von der Kommunikation und der Zusammenarbeit aller Beteiligten ab. Mit Offenheit, Vertrauen und lösungsorientiertem Ansatz.
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Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass das BEM als Chance für Gesundheit und Arbeitszufriedenheit genutzt wird!
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