
§ 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet Sie als Arbeitgeber*in zum Eingliederungsmanagement, sollte ein/e Arbeitnehmer*in im Laufe eines Jahres länger als 6 Wochen am Stück oder wiederholt arbeitsunfähig sein. Das Eingliederungsmanagement unterstützt die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit auf dem bisherigen oder einem gesundheitsgeneigten Arbeitsplatz.
Für Mitarbeiter*innen ist die Teilnahme am betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) freiwillig und nicht verpflichtend. Im Gegensatz zum/zur Arbeitgeber*in: Aus dessen Sicht ist dies eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Erhaltung des Arbeitsplatzes im Rahmen der Fürsorgepflicht.
Als ausgebildete Fachkraft im betrieblichen Eingliederungsmanagement (CDMP – Certificated Disability Management Professional) unterstütze ich Ihren Betrieb und die betroffenen Mitarbeiter*innen gerne als externe BEM-Beauftragte. So haben Sie den Kopf frei für das wichtige Tagesgeschäft, und ich kümmere mich um den Rest.
Gerne erstelle ich Ihnen ein unverbindliches Angebot. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch mit folgenden Beratungsangeboten zur Verfügung, falls Sie das betriebliche Eingliederungsmanagement in Ihrem Betrieb selbst in die Hand nehmen möchten:
Für weitere Informationen zum BEM besuchen Sie gerne meine öffentlichen Schulungen oder buchen Sie mich für Inhouse-Schulungen und Vorträge zu Themen des BEM:
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