§ 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet Sie als Arbeitgeber*in zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), sollte ein/e Arbeitnehmer*in im Laufe eines Jahres länger als sechs Wochen am Stück oder wiederholt arbeitsunfähig sein. Diese gesetzliche Vorschrift unterstreicht die Verantwortung von Unternehmen gegenüber den Mitarbeiter*innen und ist zugleich ein wichtiger Baustein des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Aber das BEM ist weit mehr als eine bloße Pflichterfüllung:
Es ist ein proaktiver Ansatz. um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit und Produktivität des Unternehmens zu erhalten und zu steigern.
Für Mitarbeiter*innen ist die Teilnahme am betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) freiwillig und nicht verpflichtend. Durch gezielte Maßnahmen sollen nicht nur die Ursachen von Arbeitsunfähigkeit erkannt und behoben werden, sondern auch präventive Maßnahmen ergriffen werden, um erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten.
Ein effektives BEM erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber*in, Mitarbeiter*in und gegebenenfalls externen Expert*innen. Der kreative kooperative Suchprozess, wie das BEM auch betitelt wird, sollte als integraler Bestandteil des Unternehmens verstanden werden.
Als ausgebildete Fachkraft für das betriebliche Eingliederungsmanagement (CDMP - Certificated Disability Management Professional) unterstütze ich norddeutsche Unternehmen - von Flensburg bis Hamburg, von Rostock bis Bremen - beim BEM als externe BEM-Beauftragte.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch mit einzelnen Beratungsangeboten zur Verfügung, falls Sie das betriebliche Eingliederungsmanagement in Ihrem Betrieb selbst in die Hand nehmen möchten:
Für weitere Informationen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement besuchen Sie gerne meine öffentlichen Webinare oder buchen Sie mich für Inhouse-Schulungen und Vorträge:
Insgesamt bietet die Einführung einer elektronischen BEM-Akte (eBEM-Akte) Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten zur Optimierung des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Das Kaufen oder Leihen einer BEM-Software bringt allerdings auch hohe Kosten mit sich, die sich meist erst lohnen, wenn das Unternehmen sehr viele Mitarbeiter*innen und dadurch auch eine sehr große Menge an BEM-Fällen zu bearbeiten hat.
Ich biete meinen Kunden die Möglichkeit der elektronischen BEM-Akte in Zusammenhang mit der Ernennung als externe BEM-Beauftragte. Hier arbeite ich mit der BEM-Software SANEWARE zusammen.
Die Vorteile für Sie:
Interesse, die elektronische BEM-Akte auch in Ihrem Unternehmen zu nutzen? Lassen Sie uns zusammenarbeiten und genießen Sie die Vorteile der eBEM-Akte in Zusammenhang mit der externen BEM-Beauftragung von Geiht Good.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Interesse an der Umsetzung haben, stehe ich gerne zur Verfügung.
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