03. November 2023
Förderungen betriebliches Gesundheitsmanagement
Sie überlegen, ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) in Ihrem Unternehmen zu etablieren? Sie wissen, dass das Unternehmen von einer professionellen betrieblichen Gesundheitsförderung profitieren würde? Es fehlen allerdings an einigen Stellen die notwendigen Ressourcen?
In diesem Beitrag finden Sie Möglichkeiten, diese Ressourcen zu steigern – durch Förderungen für das betriebliche Gesundheitsmanagement!
FÖRDERUNGEN BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT:
BEM-PRÄMIE AUCH FÜR IHR UNTERNEHMEN!
„Die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter können Arbeitgeber, die ein betriebliches Eingliederungsmanagement einführen, durch Prämien oder einen Bonus fördern.“ –
§ 167 Prävention Absatz 3 SGB IX.
Von 2014 bis 2019 wurden in Schleswig-Holstein 24 Unternehmen für besonders gutes betriebliches Eingliederungsmanagement mit der BEM-Prämie ausgezeichnet. Unter den Preisträgern befanden sich beispielsweise Handwerksbetriebe und Krankenhäuser, aber auch eine Bank und ein Jobcenter. Die ausgezeichneten Unternehmen erhielten jeweils 10.000,00 Euro. Das Preisgeld für die BEM-Prämie wurde aus der sogenannten „Ausgleichsabgabe“ finanziert – Zahlungen von Arbeitgeber*innen, die nicht die gesetzlich vorgegebene Mindestquote von Menschen mit Beeinträchtigungen beschäftigen.
Seit 2019 ist die BEM-Prämien-Verleihung zwar ausgesetzt, doch können Arbeitgeber*innen sich bei den Rehabilitationsträgern und dem Integrationsamt Unterstützung bei der Implementierung und Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) einfordern. Diese Unterstützungen sind dann eher materielle und personelle Ressourcen, – schlagen sich im Umkehrschluss aber ebenfalls auf die Finanzen nieder.
WIE ERHALTEN SIE UNTERSTÜTZUNGEN ZUR BETRIEBLICHEN GESUNDHEITSFÖRDERUNG?
1. Förderungen betriebliches Gesundheitsmanagement der Krankenkassen nach §§ 20 & 20b SGB V
Die gesetzlichen Krankenkassen sind nach des § 20 SGB V verpflichtet, Arbeitgeber*innen bei der betrieblichen Gesundheitsförderung zu unterstützen.
Unterstützung von den gesetzlichen Krankenkassen wird in der Regel angeboten, sofern ein Teil der Belegschaft auch bei dieser Kasse versichert ist. Diese Krankenkassen haben die Aufgabe, Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung oder des betrieblichen Gesundheitsmanagements zu unterstützen und gehen dabei ihrem gesetzlichen Auftrag der im Sozialgesetzbuch V § 20 festgelegten Aufgaben in der Prävention nach.
Welche Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern finanziell gefördert werden, ist im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes festgelegt, wodurch eine hohe Qualität gewährleistet werden soll (vgl. GKV-Spitzenverband 2020).
Die von diesem Leitfaden abgedeckten Leistungsarten umfassen die individuelle verhaltensbezogene Prävention nach § 20 Absatz 4 Nr. 1 und Absatz 5 SGB V, die Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten nach § 20a SGB V sowie die betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b und 20c SGB V. Maßnahmen, die nicht den in diesem Leitfaden dargestellten Handlungsfeldern und Kriterien entsprechen, dürfen von den Krankenkassen nicht durchgeführt oder gefördert werden.
Wichtig: Eine finanzielle Förderung muss im Vorfeld bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden!
Alle Angebote einer Krankenkasse im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung stehen je nach Bedarf allen Beschäftigten des Betriebes zur Verfügung.
Die BGF-Koordinierungsstelle, ein Gemeinschaftsangebot der gesetzlichen Krankenkassen, unterstützt und begleitet Unternehmen mit kostenloser Erstberatung beim Aufbau einer betrieblichen Gesundheitsförderung.
2. Einkommenssteuerbefreiung nach §3 Nr. 34 EStG
Arbeitgeber*innen können ab dem Jahr 2020 pro Beschäftigten und Jahr bis zu 600,00 Euro (bisher 500,00 Euro) für qualitätsgesicherte Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Primärprävention und zur betrieblichen Gesundheitsförderung aufwenden, ohne dass die Mitarbeiter*innen diese Zuwendungen als geldwerten Vorteil versteuern müssen (vgl. GKV-Spitzenverband 2020; vgl. Bundesministerium für Gesundheit 2020).
Betriebliche Gesundheitsförderung im Sinne des § 20b SGB V versteht sich als ein Prozess zum Aufbau und zur Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen im Betrieb, in dem auf der Grundlage einer Analyse der gesundheitlichen Situation Maßnahmen zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung sowie verhaltensbezogene Maßnahmen zur Unterstützung eines gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensstils entwickelt werden (vgl. Bundesministerium für Gesundheit 2020).
FÖRDERUNGEN BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT:
DIESE STEUERBEFREIUNGEN SIND DURCH BGM FÜR IHR UNTERNEHMEN MÖGLICH
Es werden Maßnahmen steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V entsprechen. Hierzu zählen z. B.
- Bewegungsprogramme
- Ernährungsangebote
- Suchtprävention
- Stressbewältigung
Unterstützt werden zertifizierte Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention im Sinne des § 20 Absatz 4 Nr. 1 und Absatz 5 SGB V. Dabei handelt es sich in der Regel um Kurse, die die primäre Prävention betreffen. Welche Kursangebote, die dieser Zertifizierung entsprechen, können Arbeitgeber*innen entweder der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes oder den Internetseiten der Krankenkassen entnehmen.
Neben den o. g. zertifizierten Kursangeboten zählen auch gesundheitsförderliche Maßnahmen in Betrieben dazu, die den vom GKV-Spitzenverband nach § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB V festgelegten Kriterien, den Anforderungen nach §§ 20 und 20b SGB V, entsprechen. Eine Zertifizierung derartiger Maßnahmen ist nicht vorgesehen. Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen und Fitnessstudios, Aktionen ausschließlich zum Erlernen einer Sportart, Massagen und physiotherapeutische Behandlungen oder Screenings sind ausgeschlossen, solange sie nicht mit Interventionen aus den Handlungsfeldern der betrieblichen Gesundheitsförderung der Krankenkassen verknüpft sind.
Ihre steuerlichen Förderungen durch § 3 Nummer 34 EStG zusammengefasst:
- von den Krankenkassen oder der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifizierte Leistungsangebote zur verhaltensbezogenen Prävention im Sinne des § 20 Absatz 4 Nr. 1 und Absatz 5 SGB V (Präventionskurse), auf welche Arbeitgeber*innen zurückgreifen und
- sonstige nicht zertifizierungspflichtige verhaltensbezogene Maßnahmen der Arbeitgeber*innen im Zusammenhang mit einem betrieblichen Gesundheitsförderungsprozess, welche den Vorgaben des „Leitfadens Prävention“ genügen.
3. Europäischer Sozialfonds
Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit für die betriebliche Gesundheitsförderung besteht durch den Europäischen Sozialfonds.
„Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung in Europa. Er verbessert den Zugang zu besseren Arbeitsplätzen, bietet Qualifizierung und unterstützt die soziale Integration. Der ESF macht Europa in Deutschland erlebbar.“
Dieser Fonds dient zur Förderung von Beschäftigungsprojekten auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene. In diesem Zusammenhang unterstützt er auch Projekte bzw. Programme der Gesundheitsförderung und des Gesundheitsmanagements. Öffentliche und private Organisationen können sich bei den ESF-Verwaltungsbehörden in ihrem Land um eine Förderung bewerben (vgl. ebd.).
WEITERE PREISE UND AUSZEICHNUNGEN ZUM BETRIEBLICHEN GESUNDHEITSMANAGEMENT
Es gibt auch noch andere individuelle BGM-Preise, die sich Unternehmen zunutze machen können, wie zum Beispiel:
- Förderpreis 2023 der DAK Gesundheit und der Kommunikationsberatung MCC
- Corporate Health Award – die renommierteste Auszeichnung für exzellentes betriebliches Gesundheitsmanagement in Deutschland
- Innovationspreis (IP) des Bundesverbands für Betriebliches Gesundheitsmanagements (BBGM)
WELCHE MÖGLICHKEITEN BIETET GEIHT GOOD, UM DIE GESUNDHEIT VON BESCHÄFTIGTEN ZU FÖRDERN?
Geiht Good berät und unterstützt Unternehmen in ganz Norddeutschland. Die Leistungsspanne von Geiht Good ist groß und reicht von Arbeits- und Gesundheitsschutz, Beratungen und Schulungen zu Themen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) über Beauftragungen zur externen SiFA, BEM-Beauftragten hin zu Trainings im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und Beratungen zur Personal-/Organisationsentwicklung – insbesondere Teamentwicklung.
Sie möchten Förderungen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement beantragen? Gerne erstelle ich mit Ihnen die notwendigen Konzepte, kümmere mich um die Anmeldungen für die unterschiedlichen Förderungen oder berate Sie allgemein zu diesem Thema.
Bei Fragen rund um das BGM, von der Beratung bis zur Implementierung, stehe ich Ihnen als Fachexpertin zur Verfügung. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf.
HILFREICHE LITERATUR ZUM THEMA FÖRDERUNGEN BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT, BEM UND BERUFLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG:
- Bundesministerium für Gesundheit (2020): Betriebliche Gesundheitsförderung – Steuerliche Vorteile
- GKV-Spitzenverband (2020): Betriebliche Gesundheitsförderung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2020): Europäischer Sozialfonds für Deutschland