
In jedem Beruf gelten besondere Regeln und Vorschriften, insbesondere im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Hier ergeben sich viele Pflichten für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen.
Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist die menschengerechte Gestaltung der Arbeit, um Mitarbeiter*innen vor arbeitsbedingten Gefährdungen zu schützen, die Gesundheit zu erhalten und zu fördern. Kern des Arbeitsschutzes stellt die Gefährdungsbeurteilung, als Arbeitgeber*innenpflicht, dar. Die Gefährdungsbeurteilung ist Führungsinstrument und Planungsgrundlage für die betriebliche Organisation.
Laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) haben Arbeitgeber*innen eine/n Betriebsärzt*in und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen, die ihm/ihr beim Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Seite stehen.
Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit: Bereits für Unternehmen, die nur eine/n Mitarbeiter*in beschäftigen, ist es verpflichtend, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Betreuung) zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen anzubieten (DGUV Vorschrift 2).
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Arbeitsschutz ist keine Frage der Größe, denn egal, ob es sich bei Ihren Unternehmen um ein kleines, mittleres oder großes handelt – Arbeitsschutz ist für jede Größenordnung notwendig. Ich stehe Ihnen für jede Variante beratend und begleitend zur Seite.
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