15. Dezember 2023
Die Gefährdungsbeurteilung – viel hilfreicher als lästig
RECHTLICHE GRUNDLAGEN – WARUM GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG?
Im Arbeits- und Gesundheitsschutz gibt es viele verschiedene gesetzliche Grundlagen, wie z. B. das Arbeitsschutzgesetz. Ziel des Arbeitsschutzes ist stets die menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Nach § 2 (1) Arbeitsschutzgesetz ist jede*r Arbeitgeber*in verpflichtet, Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit sowie für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu treffen.
Menschengerechtes Arbeiten bedeutet, dass die Arbeit ausführbar, erträglich, zumutbar und persönlichkeitsfördernd sein soll. Dies kann z. B. durch einen gesundheitsförderlichen Führungsstil, ein respektvolles und wertschätzendes sowie unterstützendes Miteinander im Kollegium sowie sinnvolle Arbeitsaufgaben und gesundheitsförderliche Arbeitsorganisation und -abläufe erreicht werden. Belastungen und Ressourcen sollten ausgewogen sein, sodass keine arbeitsbedingte Gefahr für die Gesundheit besteht.
Kern des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist die Gefährdungsermittlung und -beurteilung. Rechtliche Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz. Es regelt in § 4 Nr. 1:
„Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird.“
Seit 2013 sind psychische Belastungen explizit auch nach § 5 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz als Gefährdungsfaktor benannt. Nach der Ermittlung der Gefährdungen und Belastungen muss sie der/die Arbeitgeber*in beurteilen. Die erforderlichen Maßnahmen werden abgeleitet, umgesetzt und der ganze Prozess dokumentiert (§ 6 Abs. 1 ArbSchG).
GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG RICHTIG DURCHFÜHREN
Schritt 1 – Arbeitsbereiche abgrenzen und Teiltätigkeiten festlegen
Der jeweilige Arbeitsplatz wird beschrieben und die ausgeübte Tätigkeit in viele kleine Teiltätigkeiten aufgeteilt.
Schritt 2 – Gefährdungen ermitteln
Für die beschriebenen Teiltätigkeiten und für den Arbeitsplatz selbst werden die möglichen Gefährdungen ermittelt. Hierbei hilft ein Blick auf die Gefährdungsfaktoren, wie sie hier aufgelistet sind: Übersicht der Gefährdungsfaktoren.
Schritt 3 – Gefährdungen beurteilen + Risiken bewerten
Die ermittelten Gefährdungen werden hinsichtlich ihres Gefahrenpotenzials bewertet und ihr Risiko eingestuft.
Schritt 4 – Geeignete Schutzmaßnahmen erarbeiten
In einem Arbeitszirkel (gerne mit den Mitarbeiter*innen) werden Maßnahmen entwickelt, um die Gefahr zu eliminieren oder zu verringern.
Schritt 5 – Schutzmaßnahmen umsetzen
Schritt 6 – Wirksamkeit überprüfen
Kreislauf der Gefährdungsbeurteilung aus der SiFa-Ausbildung.
Handlungshilfen zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung finden Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft.
VORTEILE FÜR ARBEITGEBER*IN UND ARBEITNEHMER*IN
Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, sich potenzielle Gefährdungen bewusst zu machen, bevor etwas passiert.
Die Vorteile der Gefährdungsbeurteilung liegen auf der Hand:
- Aufdecken versteckter Mängel,
- Absenken des Unfallrisikos/Erkrankungsrisikos,
- höheres Sicherheitsbewusstsein bei den Beschäftigten als Experten ihrer eigenen Arbeitsplätze,
- weniger finanzielle Risiken durch teure Ausfalltage.
Die Gefährdungsbeurteilung hat handfeste betriebswirtschaftliche Vorteile. Nach Schätzungen kostet der Ausfall eines Beschäftigten einen Betrieb je nach Branche zwischen 300 und 500 Euro pro Tag. In zwei Wochen kommt so schnell ein Betrag von 4.000 Euro oder mehr zusammen. So macht sich die Erstellung und Arbeit mit der Gefährdungsbeurteilung auf jeden Fall bezahlt.
Außerdem ist es empfehlenswert, die erstellte Gefährdungsbeurteilung von Zeit zu Zeit unter die Lupe zu nehmen. Stimmen die Angaben zu Arbeitsabläufen, Maschineneinsatz und Sicherheitsmaßnahmen noch mit der Realität überein? Wenn nicht, besteht Handlungsbedarf.
Mitarbeiter*innen können helfen, dass die Gefährdungsbeurteilung nicht nur ein Dokument auf einem Papier ist, sondern wirkliche Mängel entdeckt und beseitigt werden können. Die Mitarbeitenden als Experten in ihrer eigenen Arbeitswelt wissen meist am besten, wo sich Fastunfälle häufen, oder wo ungesunde Arbeitsweisen/Arbeitsorganisationen ihre Gesundheit belasten. Nehmen Sie sie ernst und hören Sie zu, was sie zu sagen haben!
Zu guter Letzt fühlen Arbeitnehmer*innen durch eine Umsetzung von Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung die Wertschätzung ihrer Chefin/ihres Chefs. Werden die Mitarbeiter*innen bei Entscheidungen einbezogen, trägt das auch zu einem gesunden und vertrauensvollen Arbeitsklima bei. Eine gute Voraussetzung für sicherheitsbewusstes Verhalten bei der Arbeit und möglicherweise auch ein Pluspunkt beim Wettbewerb um rare Fachkräfte.
Also – die Gefährdungsbeurteilung ist viel hilfreicher als gedacht. Nutzen Sie dieses Tool, um Ihr Unternehmen gesundheitsförderlicher aufzustellen und so wettbewerbsfähig zu bleiben.
WELCHE MÖGLICHKEITEN BIETET GEIHT GOOD, UM DIE GESUNDHEIT VON BESCHÄFTIGTEN ZU FÖRDERN?
Geiht Good berät und unterstützt Unternehmen in ganz Norddeutschland. Die Leistungsspanne von Geiht Good ist groß und reicht von Beratungen und Schulungen zu Themen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) über Beauftragungen zur externen SiFA, BEM-Beauftragten bis hin zu Trainings im Rahmen den der betrieblichen Gesundheitsförderung und Beratungen zur Personal-/Organisationsentwicklung – insbesondere Teamentwicklung.
Als ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Finja Sandhop (Geiht Good) als externe SiFa in norddeutschen Betrieben unterwegs und unterstützt bei allen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Gerne erstelle ich auch in Zusammenarbeit mit den betrieblichen Akteuren die Gefährdungsbeurteilung/Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung für Sie oder bin beratend tätig – nehmen Sie am besten gleich Kontakt zu mir auf!