19. April 2024
Externe BEM-Beauftragte: Für mehr Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz
Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Mitarbeiter*innen suchen sich ihre*n Arbeitgeber*in auch nach diesen Aspekten aus und Unternehmen stehen vor der Herausforderung, sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter*innen gleiche Chancen erhalten. Eine entscheidende Rolle bei der Förderung der Chancengleichheit spielt das sogenannte betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Externe BEM-Beauftragte (Disability Manager*innen – CDMP) helfen Unternehmen bei der Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements und bei der Schaffung einer inklusiven Arbeitsumgebung. Die Aufgaben und Rollen von externen BEM-Beauftragten können je nach Unternehmen variieren.
Lesen Sie hier, was externe BEM-Beauftragte für Aufgaben haben und warum es von Vorteil sein kann, das BEM in professionelle Hände zu legen.
Externe BEM-Beauftragte: Wer sind sie und was tun sie?
Ein*e externe*r BEM-Beauftragte*r ist eine Fachkraft, die von Unternehmen beauftragt wird, das betriebliche Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 2 SGB IX) umzusetzen bzw. dabei zu unterstützen. Im Gegensatz zu internen Beauftragten, die Teil der Belegschaft sind und oftmals keine umfassenden Qualifikationen in diesem Bereich haben, arbeiten externe BEM-Beauftragte als unabhängige Berater*innen und sollten einschlägige Aus- und Weiterbildungen nachweisen, wie z. B. die Ausbildung zur/zum Disability Manager*in (CDMP). Weitere Informationen zum Disability Manager finden Sie auch bei www.dguv.de.
Es kann für Unternehmen sinnvoll sein, externe BEM-Beauftragte für die Durchführung des Verfahrens zu engagieren. Dadurch können sowohl eine gewisse Neutralität im BEM als auch ein professioneller Rahmen für die Wiedereingliederung gewährleistet werden. Externe Beauftragte bringen oft einen breiten Erfahrungsschatz und eine externe Perspektive mit, die es Unternehmen ermöglicht, frische Ansätze und Ideen einzubringen, um Inklusion und Vielfalt im Betrieb zu verankern. Die Aufgaben externer BEM-Beauftragter können vielfältig sein und umfassen unter anderem:
- Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers zur erfolgreichen Durchführung des BEM: Externe BEM-Beauftragte unterstützen den/die Arbeitgeber*in bei der Organisation und Koordination des gesamten BEM-Prozesses im Unternehmen. Sie stellen sicher, dass alle Schritte des betrieblichen Eingliederungsmanagements im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften gemäß dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) durchgeführt werden.
- Beratung und Schulungen von betrieblichen Akteuren im BEM (z. B. Führungskräfte, Betriebsrat).
- Ansprechpartner*in für Mitarbeitende: Externe BEM-Beauftragte fungieren als Ansprechpersonen für Mitarbeitende, die aufgrund von gesundheitlichen Problemen Schwierigkeiten haben, ihren Arbeitsplatz vollständig auszufüllen. Sie bieten Unterstützung und Informationen über den BEM-Prozess und die verfügbaren Hilfsangebote.
- Durchführung der BEM-Gespräche: Externe Beauftragte führen die BEM-Gespräche mit den betroffenen Mitarbeitenden und ggf. weiteren Akteuren, wie z. B. den Vorgesetzten, dem Betriebsrat, dem Betriebsarzt und gegebenenfalls anderen relevanten Personen, inkl. Vor- und Nachbereitung der Gespräche, Dokumentation (Protokollerstellung).
- Unterstützung der BEM-Berechtigten im Fallmanagement und bei Antragstellungen, wie z. B. Reha-Verfahren, Leistungen zu Teilhabe am Arbeitsleben, Grad der Behinderung usw.
- Entwicklung von Integrationsmaßnahmen: Basierend auf den Ergebnissen der BEM-Gespräche entwickeln externe Beauftragte gemeinsam mit den BEM-Berechtigten und der/dem Arbeitgeber*in Maßnahmen, die darauf abzielen, die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden wiederherzustellen, zu stabilisieren und den Arbeitsplatz zu erhalten.
- Dokumentation und Berichterstattung: Externe BEM-Beauftragte unterstützen im gesamten Prozess und erstellen regelmäßige anonymisierte Berichte über den Fortschritt und die Ergebnisse des Verfahrens (BEM-Report). Diese Berichte dienen als Grundlage für die kontinuierliche Verbesserung des BEMs im Unternehmen.
- Unterstützung bei der innerbetrieblichen Öffentlichkeitsarbeit zum BEM (Informationsveranstaltung, Vortrag bei Mitarbeiterversammlungen etc.).
- Weitergefasste Aufgaben zu Chancengleichheit und Inklusion, wie z. B. Analysen und Bewertungen zu Stärken und Schwächen des Unternehmens in Bezug auf Vielfalt und Inklusion oder Entwicklung von Strategien und Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Vielfalt und Inklusion zu verbessern (Einführung von Schulungsmaßnahmen, Überarbeitung von Einstellungsprozessen oder Implementierung von Diversity-Initiativen) uvm.
Die Vorteile externer BEM-Beauftragter
Die Beauftragung externer BEM-Beauftragter bietet Unternehmen eine Reihe von Vorteilen:
- Rollenkonflikte vermeiden: Oftmals werden „Personaler“ als BEM-Beauftragte eingesetzt. Im Gegensatz zu einem internen Fallmanager werden durch die Auslagerung des Verfahrens belastende Rollenkonflikte vermieden. Durch die Beauftragung externer BEM-Beauftragter sind Schweigepflicht und Aktenlage klar geregelt. Es herrscht größere Vertraulichkeit und das BEM wird von den Mitarbeiter*innen besser angenommen.
- Fachkenntnisse und Erfahrung: Externe Beauftragte für das betriebliche Eingliederungsmanagement verfügen in der Regel über umfassende Fachkenntnisse und Erfahrung auf diesem Gebiet. Sie sind mit den rechtlichen Anforderungen vertraut und kennen bewährte Praktiken, um die Eingliederung von Mitarbeitenden nach Krankheit oder Verletzung erfolgreich zu unterstützen.
- Unabhängige Perspektive: Externe BEM-Beauftragte bringen eine unvoreingenommene und objektive Perspektive ein, die es ihnen ermöglicht, die Situation im Unternehmen neutral zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Eingliederung zu empfehlen. Dadurch können potenzielle Interessenkonflikte vermieden und die Effektivität der Maßnahmen gesteigert werden.
- Maßgeschneiderte Lösungen: Externe Beauftragte können individuelle und maßgeschneiderte Lösungen für die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens und ihrer Mitarbeiter*innen entwickeln. Sie arbeiten eng mit allen Beteiligten zusammen, um die Eingliederungsmaßnahmen entsprechend den Anforderungen und Ressourcen anzupassen.
- Zeit- und Kostenersparnis: Durch die Beauftragung einer externen Fachkraft entfallen für das Unternehmen die Kosten und Mühen für die Ausbildung und Einarbeitung interner Mitarbeiter*innen in das betriebliche Eingliederungsmanagement. Zudem können externe Beauftragte in der Regel schneller auf die Bedürfnisse des Betriebes reagieren. Das BEM wird fachlich kompetent umgesetzt.
- Expertennetzwerk: Externe Beauftragte verfügen oft über ein breites Netzwerk an Expert*innen und Dienstleister*innen, die sie bei Bedarf hinzuziehen können. Dies ermöglicht es, spezialisierte Unterstützung und Beratung in verschiedenen Bereichen wie Rehabilitation, Arbeitsmedizin oder Psychotherapie miteinzubeziehen und die Eingliederungsmaßnahmen ganzheitlich zu gestalten.
- Rechtssicherheit: Durch die Zusammenarbeit mit erfahrenen externen Beauftragten können Unternehmen sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen gemäß §167 Abs. 2 SGB IX und anderen relevanten Vorschriften vollständig erfüllen. Dies minimiert das Risiko rechtlicher Konflikte und stellt sicher, dass die Eingliederungsmaßnahmen im Einklang mit den geltenden Gesetzen durchgeführt werden.
Insgesamt bieten externe Beauftragte für das betriebliche Eingliederungsmanagement eine effektive und effiziente Möglichkeit für Unternehmen, die Eingliederung von Mitarbeitenden nach und während Krankheit zu unterstützen und die langfristige Arbeitsfähigkeit und Produktivität der Belegschaft zu erhalten.
Ich helfe Ihnen gerne als externe BEM-Beauftrage
Wie auch immer die Zukunft aussieht, Fakt ist: Jedes Unternehmen muss sich darauf vorbereiten. Dazu gehört auch ein gut aufgestelltes betriebliches Eingliederungsmanagement (im Rahmen eines ganzheitlichen Gesundheitsmanagements). Als externe BEM-Beauftragte helfe ich Betrieben, eine Kultur der Offenheit, Toleranz und Wertschätzung zu schaffen. Durch meine Fachkenntnisse, die objektive Perspektive und maßgeschneiderte Lösungsansätze für jeden individuellen Fall trage ich dazu bei, eine Arbeitsumgebung zu bewerkstelligen, in der alle Mitarbeiter*innen ihr volles Potenzial entfalten können. So unterstützt GEIHT GOOD Unternehmen in ganz Norddeutschland, um sich erfolgreich für die Zukunft aufzustellen.
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Literaturverzeichnis
- Giesert, M., Reuter, T. & Liebrich, A. (2018). Betriebliches Eingliederungsmanagement 4.0 – Ein kreativer Suchprozess. Hamburg: VSA.
- Habib, E. (2017) BEM – Wiedereingliederung in kleinen und mittleren Betrieben (2. Aufl.). Frankfurt: Bund-Verlag GmbH.
- Stöpel, F., Lange, A. & Voß, J. (2018). Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis. Freiburg: Haufe.
- Richter, R. (2014). Das betriebliche Eingliederungsmanagement in 25 Praxisbeispielen (2. Aufl.). Bielefeld: Wbv Media.
- www.humanresourcesmanager.de