Betriebsarzt und Sifa

Zusammenarbeit zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit: Ein Schlüssel zum Erfolg

In der heutigen Arbeitswelt stehen die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter*innen in vielen Unternehmen hoch im Kurs. Dabei spielen Betriebsärzt*innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) eine zentrale Rolle. Ihre Zusammenarbeit ist nicht nur eine Pflicht, die im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gesetzlich verankert ist, sondern ist ebenfalls auch entscheidend für die Entwicklung und Implementierung eines effektiven und erfolgreichen Arbeitsschutzmanagementsystems und betrieblichen Gesundheitsmanagements. In diesem Blogartikel gehe ich auf die Bedeutung der Zusammenarbeit zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung ein und diskutiere die Herausforderungen, die ich in meiner beruflichen Praxis als Fachkraft für Arbeitssicherheit wahrgenommen habe.

Je stärker Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit kooperieren, desto höher ist die Qualität der gesamten Betreuung.


Die Rolle des Betriebsarztes und der Sifa

Der Betriebsarzt ist ein medizinischer Experte, der sich auf die Gesundheit der Mitarbeiter*innen konzentriert. Seine Aufgaben umfassen unter anderem die Durchführung von Gesundheitsuntersuchungen, Beratung zu gesundheitsfördernden Maßnahmen und die Unterstützung bei der Rehabilitation nach Arbeitsunfällen oder -krankheiten.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) hingegen ist auf technische und organisatorische Maßnahmen spezialisiert, die darauf abzielen, Unfälle und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu verhindern. Ihre Aufgaben umfassen u.a. Unterstützung der Führungskräfte bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, Beratung und Unterstützung der Arbeitgeber zu Themen der Arbeitssicherheit und die Entwicklung von Sicherheitskonzepten.

„Ein starkes Duo müsst ihr sein…!“ Nach dem Motto von Aristoteles, „Freundschaft ist eine Seele in zwei Körpern“, sollte dies den beiden Akteuren im Arbeits- und Gesundheitsschutz zugerufen werden.

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 verdeutlichen die Wichtigkeit des Zusammenarbeitens dieser beiden „Parteien“.


Synergien durch Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit zwischen Betriebsarzt und Sifa schafft Synergien, die weit über die Einzelmaßnahmen hinausgehen:

  • Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung: Während die Sifa potenzielle physische und psychische Gefahren identifiziert, kann der Betriebsarzt gesundheitliche Auswirkungen bewerten. Gemeinsam können sie umfassendere Gefährdungsbeurteilungen erstellen.
  • Maßgeschneiderte Präventionsprogramme: Der Betriebsarzt kann gesundheitliche Trends und Risiken erkennen, die dann von der Sifa in spezifische Präventionsprogramme übersetzt werden können.
  • Effektive Schulungen: Die Sifa entwickelt Schulungsprogramme zur Arbeitssicherheit, die durch medizinische Erkenntnisse des Betriebsarztes ergänzt werden können. Dies erhöht die Relevanz und Wirksamkeit der Schulungen.
  • Rehabilitation und Wiedereingliederung: Nach einem Arbeitsunfall arbeiten Betriebsarzt und Sifa gemeinsam an der sicheren und gesunden Wiedereingliederung des Mitarbeiter*in. Während der Betriebsarzt den Gesundheitszustand überwacht, sorgt die Sifa für eine sichere Arbeitsumgebung.


Herausforderungen der Zusammenarbeit

Trotz der offensichtlichen Vorteile dieser Zusammenarbeit gibt es in der Praxis einige Herausforderungen in der Zusammenarbeit von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit, die es zu bewältigen gilt:

  • Fehlende Partnerschaft, durch Fachkräftemangeln bei den Betreibsärzt*innen: Eine Zusammenarbeit ist nur dann möglich, wenn es beide Parteien überhaupt gibt (viele Unternehmen haben entweder keinen Betriebsarzt oder keine Fachkraft für Arbeitssicherheit).
    In Schleswig-Holstein führt der Mangel an Betriebsärzt*innen zu erheblichen Problemen in Unternehmen. Ohne ausreichende betriebsärztliche Betreuung kann die gesetzlich vorgeschriebene arbeitsmedizinische Vorsorge nicht sichergestellt werden, was die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gefährdet. Da viele Arbeitsschutzmaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben sind, kann das Fehlen von Betriebsärzt*innen zu Rechtsunsicherheiten führen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit könnten Schwierigkeiten haben, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, was das Unternehmen anfälliger für rechtliche Konsequenzen macht.
    Auch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden durch den Fachärztemangel vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Ein Austausch der beiden Akteure ist so nicht möglich. Ohne ausreichende betriebsärztliche Unterstützung ist die Arbeit zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz deutlich erschwert, was die Effektivität der Sicherheitsstrategien mindert.
    Besonders betroffen vom Betriebsärztemangel sind kleinere Betriebe, die oft keine eigenen Betriebsärzt*innen beschäftigen können und auf externe Dienste angewiesen sind, die keine Kapazitäten mehr haben. Der Mangel führt zu längeren Wartezeiten und unzureichender Beratung, was langfristig die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter*innen beeinträchtigen und die Unternehmen vor zusätzliche Herausforderungen stellt.
  • Rollenverständnis und Kommunikation: Es ist wichtig, dass beide Parteien ihre jeweiligen Rollen und Verantwortlichkeiten genau kennen und respektieren. Missverständnisse über Zuständigkeiten können die Zusammenarbeit behindern. Eine effektive Zusammenarbeit erfordert außerdem ständige und klare Kommunikation. Unterschiedliche Terminologien und Sichtweisen können zu Konflikten führen und die Effizienz der Zusammenarbeit mindern.
  • Unterstützung durch das Management: Die Zusammenarbeit zwischen Betriebsarzt und Sifa ist oft nur so gut wie die Unterstützung durch die Geschäftsführung/Betriebsleitung. Ohne die nötige Rückendeckung und Ressourcen kann die Implementierung von Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen ins Stocken geraten.
  • Datenschutz und Vertraulichkeit: Der Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten erfordert strenge Datenschutzmaßnahmen. Beide Parteien müssen sicherstellen, dass alle Informationen vertraulich behandelt und nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.


Ein Appell für Verbesserung

Die Zusammenarbeit zwischen Betriebsarzt und Sifa ist ein wesentlicher Bestandteil eines erfolgreichen Arbeitsschutzmanagements. Durch die Kombination ihrer jeweiligen Fachkenntnisse können sie umfassende und effektive Sicherheits- und Gesundheitsstrategien entwickeln. Trotz der Herausforderungen, die dabei auftreten können, sind die Vorteile dieser Zusammenarbeit unbestreitbar. Wichtig hierbei ist eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe und für das Unternehmen, welches zu betreuen ist. Indem Unternehmen diese Zusammenarbeit fördern und unterstützen, schaffen sie nicht nur ein sichereres Arbeitsumfeld, sondern investieren auch in das Wohlbefinden und die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter*innen.

Ohne die beiden geht es nicht! Der Rückgang an Betriebsärztinnen und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der daraus bedingte Anstieg an Ressourcenengpässen ist der Politik bereits sein vielen Jahren bekannt. Geändert wird daran nichts. Wir benötigen genügend Betriebsärztinnen und Sifas, die genug Kapazitäten haben, um alle (insbesondere auch kleinere) Betriebe zu betreuen.


GEIHT GOOD als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) haben Arbeitgeber*innen eine/n Betriebsärzt*in und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen, die ihm/ihr beim Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Seite stehen.
Bereits für Unternehmen, die nur eine/n Mitarbeiter*in beschäftigen, ist es verpflichtend, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Betreuung) zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen anzubieten (DGUV Vorschrift 2).

Sie suchen nach einer ausgebildeten Fachkraft für Arbeitssicherheit in Norddeutschland, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht? Dann sind Sie bei GEIHT GOOD genau richtig.

 

Literaturverzeichnis

ASiG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

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